Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform
Ministerialentwurf vom 26.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.Bundeskanzleramt10/27/2010XXIV
Statistik
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.Schwerpunkte
- Der Verweis „§ 25“ wird zu „§ 25a“ geändert, um das neue Register der statistischen Einheiten rechtlich zu verankern.
- Statistische Unterlagen sollen künftig vorrangig elektronisch an die Auskunftspflichtigen gesendet werden, wenn technische Voraussetzungen vorhanden sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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