<!--[-->Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform<!--]-->
Änderung von Bundesstatistik‑ und E‑Government‑Gesetz – elektronische Übermittlung, Entgeltreduktion & Statistikrats‑Reform
Ministerialentwurf vom 26.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.
Bundeskanzleramt10/27/2010XXIV
Statistik

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesstatistikgesetz und das E‑Government‑Gesetz: Er führt elektronische Übermittlung von statistischen Unterlagen ein, senkt Entgelte für das Unternehmensregister und die Informationsverpflichtungsdatenbank, ermöglicht Stimmrechtsdelegation im Statistikrat und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage aus öffentlichen Registern.

Schwerpunkte

  • Der Verweis „§ 25“ wird zu „§ 25a“ geändert, um das neue Register der statistischen Einheiten rechtlich zu verankern.
  • Statistische Unterlagen sollen künftig vorrangig elektronisch an die Auskunftspflichtigen gesendet werden, wenn technische Voraussetzungen vorhanden sind.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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