Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Gesetze, streicht überholte Mitwirkungspflichten und verlängert den freiwilligen Ausbildungsdienst auf bis zu vier Jahre, wobei ab dem 13. Monat neue finanzielle Leistungen eingeführt werden.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport10/27/2010XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Gesetze, streicht überholte Mitwirkungspflichten und verlängert den freiwilligen Ausbildungsdienst auf bis zu vier Jahre, wobei ab dem 13. Monat neue finanzielle Leistungen eingeführt werden.Schwerpunkte
- Die Mitwirkungspflicht der Gemeinden an der Ergänzung bleibt bestehen, während die von Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizei entfallen.
- Der Ausbildungsdienst kann nun mindestens zwölf Monate, höchstens vier Jahre dauern; bei zwingenden militärischen Interessen ist eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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