<!--[-->Einführung einer Gebührenbefugnis im Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz<!--]-->
Einführung einer Gebührenbefugnis im Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz
Ministerialentwurf vom 27.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz um § 12a, der dem Verkehrs‑ und Finanzminister erlaubt, per Verordnung Gebühren für tunnelbezogene Verwaltungsverfahren festzulegen, um die tatsächlichen Verwaltungskosten zu decken.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/28/2010XXIV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz um § 12a, der dem Verkehrs‑ und Finanzminister erlaubt, per Verordnung Gebühren für tunnelbezogene Verwaltungsverfahren festzulegen, um die tatsächlichen Verwaltungskosten zu decken.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt § 12a ein, der dem Verkehrs‑ und Finanzminister erlaubt, per Verordnung Gebühren für Verwaltungsverfahren im Tunnelbereich festzulegen.
  • In § 15 wird ein Hinweis auf die neue Gebührenermächtigung (§ 12a) ergänzt, sodass das Vollzugsorgan bei der Ausführung des Gesetzes an die Gebührenregelung denken muss.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.