Novelle des Konsulargebührengesetzes 2010 – neue Auslagenregelungen und höhere Gebühren
Ministerialentwurf vom 27.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Konsulargebührengesetz: Auslagen müssen jetzt auch bei nicht zustande gekommener Amtshandlung erstattet werden, der Minister kann pauschale Beträge festlegen, Beglaubigungsgebühren steigen von 30 € auf 40 €, neue Gebühren für Express‑Pässe und Visa D werden eingeführt.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/28/2010XXIV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Konsulargebührengesetz: Auslagen müssen jetzt auch bei nicht zustande gekommener Amtshandlung erstattet werden, der Minister kann pauschale Beträge festlegen, Beglaubigungsgebühren steigen von 30 € auf 40 €, neue Gebühren für Express‑Pässe und Visa D werden eingeführt.Schwerpunkte
- Der Auslagenersatz wird erweitert: Auch wenn eine Amtshandlung nicht zustande kommt, müssen entstandene Kosten von der Antragsteller‑Partei erstattet werden.
- Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten darf per Verordnung pauschale Auslagenbeträge festlegen, um die Verwaltung zu vereinfachen.
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