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Pflegegeld‑ und Verwaltungsreform 2011‑2014
Ministerialentwurf vom 27.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundespflegegeld‑, Kriegsgefangenenentschädigungs‑ und Bundesbahngesetz: Stundenwerte in den Pflegegeldstufen 1 und 2 werden erhöht, der Betrag in Stufe 6 steigt, Zuständigkeiten werden von der AUVA zur Pensionsversicherungsanstalt bzw. von der ÖBB‑Dienstleistungs‑Gesellschaft zur VAEB verlagert und neue Berichtspflichten werden eingeführt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/28/2010XXIV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundespflegegeld‑, Kriegsgefangenenentschädigungs‑ und Bundesbahngesetz: Stundenwerte in den Pflegegeldstufen 1 und 2 werden erhöht, der Betrag in Stufe 6 steigt, Zuständigkeiten werden von der AUVA zur Pensionsversicherungsanstalt bzw. von der ÖBB‑Dienstleistungs‑Gesellschaft zur VAEB verlagert und neue Berichtspflichten werden eingeführt.

Schwerpunkte

  • Die Anspruchsstunden für Pflegegeldstufe 1 und 2 werden von 50/75 Stunden auf 60/85 Stunden pro Monat angehoben.
  • Der monatliche Betrag für Pflegegeldstufe 6 wird von 1.242 € auf 1.260 € erhöht.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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