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Änderung des NAG – Ausschluss zukünftiger Sozialleistungen bei Erstanträgen
Ministerialentwurf vom 28.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Bei Erst‑anträgen dürfen künftige Sozialleistungen nicht als Nachweis von Unterhaltsmitteln gelten, und EWR‑Bürger*innen verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie Ausgleichszulagen beziehen.
Bundesministerium für Inneres10/29/2010XXIV
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Bei Erst‑anträgen dürfen künftige Sozialleistungen nicht als Nachweis von Unterhaltsmitteln gelten, und EWR‑Bürger*innen verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie Ausgleichszulagen beziehen.

Schwerpunkte

  • Bei Erst‑anträgen von Drittstaatsangehörigen dürfen Leistungen der öffentlichen Hand, die erst nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entstehen würden, nicht als Nachweis für ausreichende Unterhaltsmittel herangezogen werden.
  • Für EWR‑Bürger*innen, die länger als drei Monate in Österreich bleiben, wird das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht verwirkt, wenn sie Ausgleichszulagen oder Sozialhilfe beziehen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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