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Vorzeitige Abschreibung (30 %) für Investitionen 2009‑2010
Ministerialentwurf vom 26.01.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Einkommensteuergesetz um § 7a, der für im Jahr 2009‑2010 erworbene Anlagegüter eine vorzeitige Abschreibung von bis zu 30 % erlaubt, um Investitionen zu fördern.
Bundesministerium für Finanzen1/27/2009XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Einkommensteuergesetz um § 7a, der für im Jahr 2009‑2010 erworbene Anlagegüter eine vorzeitige Abschreibung von bis zu 30 % erlaubt, um Investitionen zu fördern.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt § 7a ein, der eine vorzeitige Abschreibung von bis zu 30 % der Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten für geeignete Wirtschaftsgüter ermöglicht.
  • Die reguläre Abschreibung nach § 7 bleibt erhalten; die vorzeitige Abschreibung darf in Summe nicht die Anschaffungskosten übersteigen.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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