Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Budget‑Anpassungen und neue Förderrahmen (ab 01.01.2011)
Ministerialentwurf vom 28.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umweltförderungsgesetz: Er legt neue Höchstgrenzen für Förderungen fest, streicht eine bisherige Ziffer, fügt Bedingungen hinzu und schafft zusätzliche Mittel für thermische Sanierungen von 2011‑2014. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2010XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Wasserwirtschaft
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umweltförderungsgesetz: Er legt neue Höchstgrenzen für Förderungen fest, streicht eine bisherige Ziffer, fügt Bedingungen hinzu und schafft zusätzliche Mittel für thermische Sanierungen von 2011‑2014. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Das Gesetz legt einen maximalen Förderrahmen von 355 Mio. € für die Jahre 2010‑2013 fest; die einzelnen Jahresobergrenzen werden auf 130 Mio. € (2010/11) und 95 Mio. € (2012) begrenzt.
- Der bisherige Ziffer‑6‑Eintrag wird gestrichen, sodass die zuvor mögliche Förderungsoption entfällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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