Umstrukturierung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft – Auflösung des Instituts für Wassergüte
Ministerialentwurf vom 28.10.2010Zusammenfassung
Der Entwurf löst das Institut für Wassergüte auf, verlagert dessen Personal in andere Sektionen und schafft damit mehr Flexibilität und Kosteneinsparungen. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2010XXIV
Umwelt
EU‑Recht
Wasserwirtschaft
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Der Entwurf löst das Institut für Wassergüte auf, verlagert dessen Personal in andere Sektionen und schafft damit mehr Flexibilität und Kosteneinsparungen. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Paragraph 3 Abs. 1 definiert das Bundesamt für Wasserwirtschaft als Zusammenschluss aus Direktion, nach Bedarf eingerichteten zentralen Diensten und Fachdiensten, die zur Erfüllung der Aufgaben in Institute gegliedert werden können.
- Der bisherige § 11, der den Aufgabenbereich des Instituts für Wassergüte regelte, entfällt vollständig, weil das Institut aufgelöst wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.