<!--[-->Novelle zum Weingesetz 2009: Rechtstatus der Weinkomitees & flexible Bundesförderung<!--]-->
Novelle zum Weingesetz 2009: Rechtstatus der Weinkomitees & flexible Bundesförderung
Ministerialentwurf vom 28.10.2010

Zusammenfassung

Die Novelle zum Weingesetz 2009 gibt regionalen Weinkomitees den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts und erlaubt ihnen, Beiträge von DAC‑Weinproduzenten zu erheben; zudem kann der Bundesminister per Verordnung die Höchsthöhe der Bundesfördermittel für die ÖWM festlegen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2010XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Novelle zum Weingesetz 2009 gibt regionalen Weinkomitees den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts und erlaubt ihnen, Beiträge von DAC‑Weinproduzenten zu erheben; zudem kann der Bundesminister per Verordnung die Höchsthöhe der Bundesfördermittel für die ÖWM festlegen.

Schwerpunkte

  • Die regionalen Weinkomitees erhalten den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wodurch sie eigenständig handeln können.
  • Sie dürfen nun Beiträge von Produzenten regionaltypischer Qualitätsweine (DAC‑Weine) erheben und die Beitragshöhe festlegen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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