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Gebührenanpassung im Patentamtsgebührengesetz
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Gebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Schutzzertifikate und verschiedene Verfahrensschritte, legt Staffelungen für Marken‑Erneuerungsgebühren fest und erlaubt jährliche Inflationsanpassungen. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen 1. Jänner 2011 und 1. Jänner 2012 in Kraft und sollen jährlich rund 1,6 Mio. € zusätzliche Einnahmen bringen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/2/2010XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Gebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Schutzzertifikate und verschiedene Verfahrensschritte, legt Staffelungen für Marken‑Erneuerungsgebühren fest und erlaubt jährliche Inflationsanpassungen. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen 1. Jänner 2011 und 1. Jänner 2012 in Kraft und sollen jährlich rund 1,6 Mio. € zusätzliche Einnahmen bringen.

Schwerpunkte

  • Die Gebühr für die Anmeldung eines Patents wird von 180 € auf 280 € erhöht.
  • Die Gebühr für einen Einspruch gegen die Patenterteilung wird von 150 € auf 300 € angehoben.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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