Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die verpflichtende Erhöhung von Studienplätzen in einigen Fachrichtungen, legt neue Regeln für die Vergabe von Kursplätzen fest, schließt teure Datenbankpflichten aus und passt das Studienförderungsgesetz an, um die Berechnung der Beihilfen zu vereinfachen und geschlechtergerechter zu gestalten.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/2/2010XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die verpflichtende Erhöhung von Studienplätzen in einigen Fachrichtungen, legt neue Regeln für die Vergabe von Kursplätzen fest, schließt teure Datenbankpflichten aus und passt das Studienförderungsgesetz an, um die Berechnung der Beihilfen zu vereinfachen und geschlechtergerechter zu gestalten.Schwerpunkte
- Die verpflichtende Festlegung von zusätzlichen Studienplätzen in Human‑, Zahn‑, Veterinärmedizin und Psychologie entfällt.
- Für Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl wird ein Verfahren zur Platzvergabe festgelegt, das eine Verlängerung der Studienzeit vermeiden soll.
Dokumente (PDFs)
Studienförderungsgesetz 1992 - Textgegenüberstellung
Universitätsgesetz 2002 - Textgegenüberstellung
Studienförderungsgesetz 1992 - Erläuterungen
Universitätsgesetz 2002 - Erläuterungen
Studienförderungsgesetz 1992 - Vorblatt
Universitätsgesetz 2002 - Vorblatt
Studienförderungsgesetz 1992
Universitätsgesetz 2002
Begleitschreiben
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