<!--[-->Universitäts‑ und Studienförderungs‑Reform 2010/2011<!--]-->
Universitäts‑ und Studienförderungs‑Reform 2010/2011
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht die verpflichtende Erhöhung von Studienplätzen in einigen Fachrichtungen, legt neue Regeln für die Vergabe von Kursplätzen fest, schließt teure Datenbankpflichten aus und passt das Studienförderungsgesetz an, um die Berechnung der Beihilfen zu vereinfachen und geschlechtergerechter zu gestalten.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/2/2010XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht die verpflichtende Erhöhung von Studienplätzen in einigen Fachrichtungen, legt neue Regeln für die Vergabe von Kursplätzen fest, schließt teure Datenbankpflichten aus und passt das Studienförderungsgesetz an, um die Berechnung der Beihilfen zu vereinfachen und geschlechtergerechter zu gestalten.

Schwerpunkte

  • Die verpflichtende Festlegung von zusätzlichen Studienplätzen in Human‑, Zahn‑, Veterinärmedizin und Psychologie entfällt.
  • Für Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl wird ein Verfahren zur Platzvergabe festgelegt, das eine Verlängerung der Studienzeit vermeiden soll.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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