Gesetzesänderungen für Parteienfinanzierung, Publizistikförderung und digitale Verwaltung
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Parteien‑, Publizistik‑, KommAustria‑, Verwaltungs‑ und Zustellgesetz an: Er führt index‑gebundene Finanzierungen ein, erweitert die digitale Kommunikation und definiert das Internet als zulässige Kundmachungsform.Bundeskanzleramt11/2/2010XXIV
Politische Partei
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Parteien‑, Publizistik‑, KommAustria‑, Verwaltungs‑ und Zustellgesetz an: Er führt index‑gebundene Finanzierungen ein, erweitert die digitale Kommunikation und definiert das Internet als zulässige Kundmachungsform.Schwerpunkte
- Der Jahresbetrag für Zuwendungen an Parteien wird auf 16 164 960 Euro festgesetzt und ab 2015 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
- Die Berechnung der Fördermittel für Publizistik wird auf Basis von 2,21 Euro pro wahlberechtigten Bürger umgestellt und ebenfalls index‑gebunden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.