<!--[-->Ministerialentwurf zur Reform von Zivildienst, Vereins‑, Stiftungs‑ und Luftfahrtsicherheitsrecht<!--]-->
Ministerialentwurf zur Reform von Zivildienst, Vereins‑, Stiftungs‑ und Luftfahrtsicherheitsrecht
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Gesetze: Er streicht § 7a im Zivildienst, passt das Vereinsgesetz für digitale Änderungen im Vereinsregister an, führt bei Stiftungen und Fonds Prüferpflichten ein und erlässt ein neues Luftfahrtsicherheitsgesetz mit privatem Sicherheitsentgelt.
Bundesministerium für Inneres11/2/2010XXIV
Zivildienst

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Gesetze: Er streicht § 7a im Zivildienst, passt das Vereinsgesetz für digitale Änderungen im Vereinsregister an, führt bei Stiftungen und Fonds Prüferpflichten ein und erlässt ein neues Luftfahrtsicherheitsgesetz mit privatem Sicherheitsentgelt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf streicht § 7a des Zivildienstgesetzes, reduziert das Zivildienstgeld bei bestimmten Einrichtungen und erweitert die Befreiungen von e‑Card‑Gebühren.
  • Im Vereinsgesetz wird ein neuer Absatz eingefügt, der es ermöglicht, Änderungen im ZVR mittels Bürgerkarte durch vom Verein benannte Vertreter vorzunehmen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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