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Verschrottungs‑/Umweltprämie für Fahrzeugtausch (2009)
Ministerialentwurf vom 02.02.2009

Zusammenfassung

Das VU‑Prämiengesetz gewährt Privatpersonen, die ein altes Auto (vor 1996 zugelassen) verschrotten und dafür ein neues Euro‑4‑Fahrzeug kaufen, eine einmalige Prämie von 1 500 € – zur Hälfte vom Staat, zur Hälfte vom Fahrzeughändler – im Zeitraum April bis Dezember 2009. Die Auszahlung ist auf 30 000 Fahrzeuge begrenzt.
Bundesministerium für Finanzen2/3/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Das VU‑Prämiengesetz gewährt Privatpersonen, die ein altes Auto (vor 1996 zugelassen) verschrotten und dafür ein neues Euro‑4‑Fahrzeug kaufen, eine einmalige Prämie von 1 500 € – zur Hälfte vom Staat, zur Hälfte vom Fahrzeughändler – im Zeitraum April bis Dezember 2009. Die Auszahlung ist auf 30 000 Fahrzeuge begrenzt.

Schwerpunkte

  • Die Prämie gilt für die Verschrottung von Fahrzeugen, die vor dem 1. Jänner 1996 erstmals zugelassen wurden, und ist im Zeitraum vom 1. April 2009 bis zum 31. Dezember 2009 befristet.
  • Voraussetzungen für die Prämienzahlung: das alte Auto muss mindestens ein Jahr ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen sein, es muss verschrottet worden sein und das neue Auto muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen.
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