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Reform des AlVG & SUG: Aktivierungsgeld, längere Reha‑Bezugsdauer & Anpassungen bei Altersteilzeit
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz: Er führt ein Aktivierungsgeld ein, verlängert die Arbeitslosengeldbezugsdauer nach Rehabilitation, passt Altersteilzeit‑ und Sonderunterstützungsregeln an und sieht finanzielle Einsparungen von rund 56 Mio € pro Jahr vor.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz: Er führt ein Aktivierungsgeld ein, verlängert die Arbeitslosengeldbezugsdauer nach Rehabilitation, passt Altersteilzeit‑ und Sonderunterstützungsregeln an und sieht finanzielle Einsparungen von rund 56 Mio € pro Jahr vor.

Schwerpunkte

  • Ein neues Aktivierungsgeld wird als achte Geldleistung in das AlVG aufgenommen. Es wird für ein Jahr in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
  • Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird nach einer beruflichen Reha‑Maßnahme auf bis zu 78 Wochen verlängert, wenn die Maßnahme nach dem 31. Dezember 2010 begonnen hat.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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