Reform des AlVG & SUG: Aktivierungsgeld, längere Reha‑Bezugsdauer & Anpassungen bei Altersteilzeit
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz: Er führt ein Aktivierungsgeld ein, verlängert die Arbeitslosengeldbezugsdauer nach Rehabilitation, passt Altersteilzeit‑ und Sonderunterstützungsregeln an und sieht finanzielle Einsparungen von rund 56 Mio € pro Jahr vor.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz: Er führt ein Aktivierungsgeld ein, verlängert die Arbeitslosengeldbezugsdauer nach Rehabilitation, passt Altersteilzeit‑ und Sonderunterstützungsregeln an und sieht finanzielle Einsparungen von rund 56 Mio € pro Jahr vor.Schwerpunkte
- Ein neues Aktivierungsgeld wird als achte Geldleistung in das AlVG aufgenommen. Es wird für ein Jahr in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
- Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird nach einer beruflichen Reha‑Maßnahme auf bis zu 78 Wochen verlängert, wenn die Maßnahme nach dem 31. Dezember 2010 begonnen hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.