<!--[-->Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz: Erweiterte Förderungen, veränderte Kündigungsregeln und neue Behindertenvertretungen<!--]-->
Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz: Erweiterte Förderungen, veränderte Kündigungsregeln und neue Behindertenvertretungen
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert den Kreis begünstigter Behinderter, führt neue Unterstützungsleistungen ein, passt die Ausgleichstaxe an und schafft betriebliche Behindertenvertretungen; gleichzeitig wird der besondere Kündigungsschutz für neu eingestellte Behinderte von 2011‑2013 ausgesetzt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
Mensch mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert den Kreis begünstigter Behinderter, führt neue Unterstützungsleistungen ein, passt die Ausgleichstaxe an und schafft betriebliche Behindertenvertretungen; gleichzeitig wird der besondere Kündigungsschutz für neu eingestellte Behinderte von 2011‑2013 ausgesetzt.

Schwerpunkte

  • Der Begriff "begünstigte Behinderte" wird auf österreichische Staatsbürger mit mindestens 50 % Behinderung sowie auf EWR‑Staatsbürger, Flüchtlinge und Inhaber von Daueraufenthalts‑Titeln ausgeweitet.
  • Personen, die sich in Ausbildung befinden, über 65 Jahre alt sind oder wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit Pension beziehen, gelten nicht mehr als begünstigte Behinderte.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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