<!--[-->Novelle zur Anpassung von Zuzahlungen, Sonderzahlungen und Rehabilitationsberichten im Sozial‑ und Pensionsrecht<!--]-->
Novelle zur Anpassung von Zuzahlungen, Sonderzahlungen und Rehabilitationsberichten im Sozial‑ und Pensionsrecht
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Pensionsgesetze: Zuzahlungen werden reduziert, Sonderzahlungen neu geregelt, Beitragsgrundlagen für Selbstversicherte angepasst und ein jährlicher Rehabilitationsbericht eingeführt. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011, einige erst ab 2012.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Pensionsgesetze: Zuzahlungen werden reduziert, Sonderzahlungen neu geregelt, Beitragsgrundlagen für Selbstversicherte angepasst und ein jährlicher Rehabilitationsbericht eingeführt. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011, einige erst ab 2012.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext definiert neue Befreiungen von Zuzahlungen für besonders schutzbedürftige Personen.
  • Der Hundertsatz für Verzugszinsen wird künftig aus dem Basiszinssatz plus acht Prozentpunkten berechnet.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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