Novelle zur Anpassung von Zuzahlungen, Sonderzahlungen und Rehabilitationsberichten im Sozial‑ und Pensionsrecht
Ministerialentwurf vom 01.11.2010Zusammenfassung
Das Gesetz ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Pensionsgesetze: Zuzahlungen werden reduziert, Sonderzahlungen neu geregelt, Beitragsgrundlagen für Selbstversicherte angepasst und ein jährlicher Rehabilitationsbericht eingeführt. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011, einige erst ab 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/2/2010XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Pensionsgesetze: Zuzahlungen werden reduziert, Sonderzahlungen neu geregelt, Beitragsgrundlagen für Selbstversicherte angepasst und ein jährlicher Rehabilitationsbericht eingeführt. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2011, einige erst ab 2012.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert neue Befreiungen von Zuzahlungen für besonders schutzbedürftige Personen.
- Der Hundertsatz für Verzugszinsen wird künftig aus dem Basiszinssatz plus acht Prozentpunkten berechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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