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Reduktion der Garantierahmen und EU‑Konformität im Garantiegesetz
Ministerialentwurf vom 02.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Haftungsrahmen des Garantiegesetzes und passt die Entgeltbestimmung an EU‑Beihilfenrecht an; die Änderungen gelten ab 1. Januar 2011.
Bundesministerium für Finanzen11/3/2010XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Haftungsrahmen des Garantiegesetzes und passt die Entgeltbestimmung an EU‑Beihilfenrecht an; die Änderungen gelten ab 1. Januar 2011.

Schwerpunkte

  • Der Höchstbetrag, bis zu dem der Bund Garantien übernehmen kann (Haftungsrahmen), wird von 1,5 Mrd. € auf 1 Mrd. € reduziert.
  • Der Gesamthaftungsrahmen für alle Garantien wird von 3 725 Mio. € auf 2 175 Mio. € gesenkt.
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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