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Einführung eines Konsolidierungsfaktors für neue Emissionshandels‑Teilnehmer
Ministerialentwurf vom 02.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Emissionszertifikategesetz um die Möglichkeit, ab 1. Januar 2011 einen Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten für neue Marktteilnehmer anzuwenden, sofern budgetäre Mittel vorhanden sind.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/3/2010XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Emissionszertifikategesetz um die Möglichkeit, ab 1. Januar 2011 einen Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten für neue Marktteilnehmer anzuwenden, sofern budgetäre Mittel vorhanden sind.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Konsolidierungsfaktor von bis zu 0,5 kann bei der Berechnung der Zuteilungsmenge für neue Marktteilnehmer angewendet werden.
  • Der Faktor gilt nur für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2010 beim zuständigen Ministerium eingehen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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