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Novelle 2010 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 03.11.2010

Zusammenfassung

Die GGBG‑Novelle 2010 aktualisiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Sie verknüpft es dynamisch mit den internationalen Regelwerken ADR, RID und ADN, führt verpflichtende Gefahrgutbeauftragte ein, erweitert Kontrollen auf Wasser‑ und Luftwege und ermöglicht befristete Abweichungen von Vorgaben.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/4/2010XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die GGBG‑Novelle 2010 aktualisiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Sie verknüpft es dynamisch mit den internationalen Regelwerken ADR, RID und ADN, führt verpflichtende Gefahrgutbeauftragte ein, erweitert Kontrollen auf Wasser‑ und Luftwege und ermöglicht befristete Abweichungen von Vorgaben.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext verknüpft das Gefahrgutbeförderungsgesetz künftig dynamisch mit den jeweils aktuellen Fassungen von ADR, RID und ADN, sodass zukünftige Änderungen der internationalen Übereinkommen automatisch gelten.
  • Unternehmen müssen nun einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten benennen, dessen Ausbildung und Gültigkeit alle fünf Jahre überprüft werden; für kleine Mengen gibt es Ausnahmen.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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