Zusammenfassung
Die GGBG‑Novelle 2010 aktualisiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Sie verknüpft es dynamisch mit den internationalen Regelwerken ADR, RID und ADN, führt verpflichtende Gefahrgutbeauftragte ein, erweitert Kontrollen auf Wasser‑ und Luftwege und ermöglicht befristete Abweichungen von Vorgaben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/4/2010XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die GGBG‑Novelle 2010 aktualisiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Sie verknüpft es dynamisch mit den internationalen Regelwerken ADR, RID und ADN, führt verpflichtende Gefahrgutbeauftragte ein, erweitert Kontrollen auf Wasser‑ und Luftwege und ermöglicht befristete Abweichungen von Vorgaben.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext verknüpft das Gefahrgutbeförderungsgesetz künftig dynamisch mit den jeweils aktuellen Fassungen von ADR, RID und ADN, sodass zukünftige Änderungen der internationalen Übereinkommen automatisch gelten.
- Unternehmen müssen nun einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten benennen, dessen Ausbildung und Gültigkeit alle fünf Jahre überprüft werden; für kleine Mengen gibt es Ausnahmen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.