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Stärkung der Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern
Ministerialentwurf vom 03.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Aufsicht über Abschlussprüfer: Er regelt Bestellung, Anerkennung und Widerruf von externen Qualitätsprüfern, führt neue Befristungen für neue Prüfungsbetriebe ein und klärt Zuständigkeiten nach einer Verfassungsgerichtshof‑Entscheidung.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend11/4/2010XXIV
Buchprüfung

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Aufsicht über Abschlussprüfer: Er regelt Bestellung, Anerkennung und Widerruf von externen Qualitätsprüfern, führt neue Befristungen für neue Prüfungsbetriebe ein und klärt Zuständigkeiten nach einer Verfassungsgerichtshof‑Entscheidung.

Schwerpunkte

  • Der Arbeitsausschuss muss unverzüglich einen externen Qualitätsprüfer bestellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die Bestellung der Qualitätskontrollbehörde zur Kenntnis geben.
  • Der Ausschuss erkennt Qualitätsprüfer an, führt ein Verzeichnis und kann die Anerkennung bei Verstößen widerrufen; Entscheidungen können per Berufung angefochten werden.
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Marek Christine

ÖVP


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