Neues Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer
Ministerialentwurf vom 02.02.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues externes Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ein, mit verpflichtender Fortbildung, öffentlichen Registern, Transparenzberichten und strengeren Sanktionen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/3/2009XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues externes Qualitätssicherungs‑ und Aufsichtssystem für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ein, mit verpflichtender Fortbildung, öffentlichen Registern, Transparenzberichten und strengeren Sanktionen.Schwerpunkte
- Berufsberechtigte Wirtschaftsprüfer, Revisoren und der Sparkassen‑Prüfungsverband dürfen Abschlussprüfungen durchführen, benötigen aber eine gültige Bescheinigung.
- Abschlussprüfer und deren Mitarbeitende müssen jährlich mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren und den Nachweis bis zum 31. März des Folgejahres an den Arbeitsausschuss senden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.