Einführung einer befristeten Prüfungsprämie für Pädagogische Hochschulen (2010/11)
Ministerialentwurf vom 16.11.2010Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Prüfungstaxengesetz einen befristeten Abschnitt hinzu, der im Studienjahr 2010/2011 eine Prüfungsprämie von 110 Euro pro Studierenden an Pädagogischen Hochschulen vorsieht.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/17/2010XXIV
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Prüfungstaxengesetz einen befristeten Abschnitt hinzu, der im Studienjahr 2010/2011 eine Prüfungsprämie von 110 Euro pro Studierenden an Pädagogischen Hochschulen vorsieht.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt VI wird im Prüfungstaxengesetz eingeführt, der die Gewährung von Prüfungsprämien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2010/2011 regelt.
- Das Rektorat kann in Abstimmung mit dem Dienststellenausschuss Lehrende für die Begutachtung von Bachelorarbeiten oder für besondere Prüfungsleistungen mit einer jederzeit widerruflichen Prämie ausstatten.
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