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Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs‑ und Urlaubsverträgen
Ministerialentwurf vom 28.11.2010

Zusammenfassung

Das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 stärkt den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs‑, Nutzungsvergünstigungs‑, Tauschsystem‑ und Vermittlungsverträgen, indem es umfassende Informationspflichten, ein 14‑tägiges Rücktrittsrecht und ein Verbot von Anzahlungen während der Frist vorschreibt.
Bundesministerium für Justiz11/29/2010XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 stärkt den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs‑, Nutzungsvergünstigungs‑, Tauschsystem‑ und Vermittlungsverträgen, indem es umfassende Informationspflichten, ein 14‑tägiges Rücktrittsrecht und ein Verbot von Anzahlungen während der Frist vorschreibt.

Schwerpunkte

  • Werbung muss klar darauf hinweisen, dass die in § 5 vorgeschriebenen Informationen erhältlich sind; Teilzeitnutzungs‑ und Nutzungsvergünstigungsverträge dürfen nicht als Geldanlage beworben werden.
  • Vorvertraglich muss der Unternehmer dem Verbraucher ein kostenfreies, verständliches Formblatt (je nach Vertragstyp aus Anhang I‑V) bereitstellen; das Formblatt kann in einer EU‑Amtssprache oder in der Sprache des Wohnsitzstaates des Verbrauchers ausgehändigt werden.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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