Erweiterung der Schulleitungsaufgaben und redaktionelle Anpassungen im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 06.12.2010Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Schulunterrichtsgesetz um ein detailliertes Aufgabenprofil für die Schulleitung (Leitung, Qualitäts‑ und Personalmanagement, Schulentwicklung, Außenbeziehungen) und nimmt kleinere redaktionelle Änderungen in §§ 22 und 28 vor. Die Änderungen treten mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/7/2010XXIV
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Schulunterrichtsgesetz um ein detailliertes Aufgabenprofil für die Schulleitung (Leitung, Qualitäts‑ und Personalmanagement, Schulentwicklung, Außenbeziehungen) und nimmt kleinere redaktionelle Änderungen in §§ 22 und 28 vor. Die Änderungen treten mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Schwerpunkte
- Der Verweis „oder § 42g Abs. 1“ in § 22 Abs. 8 wird gestrichen, weil er nicht mehr gültig ist.
- Der gesamte Absatz 2 von § 28 wird aufgehoben, da die Regelung mit der Aufnahmsvoraussetzungsverordnung kollidiert.
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