Studienberatungspflicht und kapazitätsorientierte Zulassung bei Massenfächern
Ministerialentwurf vom 06.12.2010Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen verpflichtenden Nachweis einer Studienberatung für Studienanfänger ein und schafft eine vorübergehende Regelung, mit der die Bundesregierung bei stark nachgefragten Studien Kapazitätsbeschränkungen per Verordnung festlegen kann.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/7/2010XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen verpflichtenden Nachweis einer Studienberatung für Studienanfänger ein und schafft eine vorübergehende Regelung, mit der die Bundesregierung bei stark nachgefragten Studien Kapazitätsbeschränkungen per Verordnung festlegen kann.Schwerpunkte
- Bewerber*innen müssen vor der ersten Zulassung zu einem Bachelor‑ oder Diplomstudium nachweisen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.
- Ein neuer § 124c erlaubt es der Bundesregierung, für Studien mit außergewöhnlich hoher Nachfrage per Verordnung Kapazitätsbeschränkungen festzulegen.
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