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Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – neue Definitionen, Kontingente & Strafen
Ministerialentwurf vom 08.12.2010

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz: Er erweitert die Definition von „Ausländer“, führt neue Präferenzregeln, legt Kontingente für Fach‑ und Schlüsselkräfte fest und verschärft Sanktionen bei illegaler Beschäftigung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz: Er erweitert die Definition von „Ausländer“, führt neue Präferenzregeln, legt Kontingente für Fach‑ und Schlüsselkräfte fest und verschärft Sanktionen bei illegaler Beschäftigung.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird erweitert: EU‑Arbeitnehmer mit Freizügigkeit sowie Ehegatten und minderjährige Kinder österreichischer Staatsbürger werden künftig als „Ausländer“ im Sinne des Gesetzes behandelt.
  • Arbeitgeber müssen sämtliche von der Behörde erteilten Bewilligungen (z. B. Beschäftigungsbewilligung, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte) im Betrieb für die Einsichtnahme bereitstellen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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