<!--[-->Stärkung des Kinderschutzes im Strafrecht – Einführung neuer Straftatbestände und extraterritoriale Zuständigkeit<!--]-->
Stärkung des Kinderschutzes im Strafrecht – Einführung neuer Straftatbestände und extraterritoriale Zuständigkeit
Ministerialentwurf vom 26.12.2010

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf 2011 stärkt den Schutz von Kindern, indem er neue Straftatbestände gegen Grooming und das Betrachten von Kinderpornografie einführt und die Zuständigkeit für bestimmte Sexualdelikte auf Auslandstaten ausdehnt.
Bundesministerium für Justiz12/27/2010XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf 2011 stärkt den Schutz von Kindern, indem er neue Straftatbestände gegen Grooming und das Betrachten von Kinderpornografie einführt und die Zuständigkeit für bestimmte Sexualdelikte auf Auslandstaten ausdehnt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf erweitert die extraterritoriale Gerichtsbarkeit auf weitere Sexualdelikte, sodass österreichische Staatsbürger und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für diese Taten im Ausland strafrechtlich belangt werden können.
  • Ein neuer Straftatbestand (§ 208a) kriminalisiert das Anbahnen von Sexualkontakten zu Unmündigen über Telekommunikation oder Computersysteme (Grooming), mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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