Änderung des B‑BSG und der B‑AStV für Bildungseinrichtungen (Inkrafttreten 01.04.2011)
Ministerialentwurf vom 13.01.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Bedienstetenschutzgesetz und die Bundes‑Arbeitsstättenverordnung, um Bildungseinrichtungen stärker an die EU‑Richtlinien zum Arbeitsschutz anzupassen. Kernpunkte sind das Entfernen eines Anführungszeichens, die Streichung einer Ziffer in § 19 Abs 2 sowie die Einführung eines neuen § 45a mit detaillierten Vorgaben für Beleuchtung, Fluchtwege und Raumgrößen in Schulen, alles ab dem 1. April 2011.Bundeskanzleramt1/14/2011XXIV
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öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Bedienstetenschutzgesetz und die Bundes‑Arbeitsstättenverordnung, um Bildungseinrichtungen stärker an die EU‑Richtlinien zum Arbeitsschutz anzupassen. Kernpunkte sind das Entfernen eines Anführungszeichens, die Streichung einer Ziffer in § 19 Abs 2 sowie die Einführung eines neuen § 45a mit detaillierten Vorgaben für Beleuchtung, Fluchtwege und Raumgrößen in Schulen, alles ab dem 1. April 2011.Schwerpunkte
- Entfernung eines überflüssigen Anführungszeichens in § 10 Abs 10 des B‑BSG, um den Text zu bereinigen.
- Streichung von Ziffer 2 in § 19 Abs 2 des B‑BSG und Umnummerierung der übrigen Ziffern (jetzt 2‑4).
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