Zusammenfassung
Die Novelle zum KAKuG führt ein transparentes Wartelistenregime für geplante Operationen ein, erweitert die Ethikkommission um Vertreter*innen von Behindertenorganisationen und Senioren, verpflichtet Fachärzte zu dauerhafter Anwesenheit in Neuro‑ und Unfallchirurgie‑Abteilungen (oder Rufbereitschaft) und richtet Opferschutzgruppen für volljährige Opfer häuslicher Gewalt ein. Außerdem wird die Kostenbeitragspflicht bei Organspenden aufgehoben und der Begriff „öffentliche Fürsorge“ durch „Sozialhilfe“ ersetzt.Bundesministerium für Gesundheit3/3/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Novelle zum KAKuG führt ein transparentes Wartelistenregime für geplante Operationen ein, erweitert die Ethikkommission um Vertreter*innen von Behindertenorganisationen und Senioren, verpflichtet Fachärzte zu dauerhafter Anwesenheit in Neuro‑ und Unfallchirurgie‑Abteilungen (oder Rufbereitschaft) und richtet Opferschutzgruppen für volljährige Opfer häuslicher Gewalt ein. Außerdem wird die Kostenbeitragspflicht bei Organspenden aufgehoben und der Begriff „öffentliche Fürsorge“ durch „Sozialhilfe“ ersetzt.Schwerpunkte
- Ein transparentes Wartelistenregime für geplante Operationen wird für alle öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten eingeführt.
- Die Ethikkommission muss künftig einen Vertreter einer Behindertenorganisation und einen Vertreter einer Seniorenorganisation umfassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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