Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/7/2011XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neues reglementiertes Gewerbe „Wertpapiervermittler“ wird eingeführt, das natürliche Personen ohne Konzession, aber mit gewerblicher Berechtigung erlaubt, für Wertpapier‑Dienstleistungsunternehmen zu arbeiten.
- Ein Wertpapiervermittler darf höchstens für drei Unternehmen gleichzeitig tätig sein; das beauftragende Unternehmen haftet nach § 1313a ABGB auch bei fehlender Offenlegung des Geschäftsherrn.
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