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Einführung des reglementierten Gewerbes „Wertpapiervermittler“
Ministerialentwurf vom 06.03.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen3/7/2011XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das reglementierte Gewerbe „Wertpapiervermittler“, legt Qualifikations‑ und Registrierungs‑ sowie Haftungs‑ und Strafvorschriften fest und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neues reglementiertes Gewerbe „Wertpapiervermittler“ wird eingeführt, das natürliche Personen ohne Konzession, aber mit gewerblicher Berechtigung erlaubt, für Wertpapier‑Dienstleistungsunternehmen zu arbeiten.
  • Ein Wertpapiervermittler darf höchstens für drei Unternehmen gleichzeitig tätig sein; das beauftragende Unternehmen haftet nach § 1313a ABGB auch bei fehlender Offenlegung des Geschäftsherrn.
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