<!--[-->Transparenzgesetz für Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen<!--]-->
Transparenzgesetz für Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen
Ministerialentwurf vom 07.03.2011

Zusammenfassung

Das Gesetz verpflichtet Bundes‑, Landes‑ und Gemeindebehörden, sämtliche Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen samt Betrag und Empfänger halbjährlich auf einer zentralen Website zu veröffentlichen. Bei Zahlungen bis 1 000 Euro reicht ein Hinweis in der Rubrik „keine Bekanntgabepflicht“.
Bundeskanzleramt3/8/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Das Gesetz verpflichtet Bundes‑, Landes‑ und Gemeindebehörden, sämtliche Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen samt Betrag und Empfänger halbjährlich auf einer zentralen Website zu veröffentlichen. Bei Zahlungen bis 1 000 Euro reicht ein Hinweis in der Rubrik „keine Bekanntgabepflicht“.

Schwerpunkte

  • Alle im Gesetz genannten Behörden und öffentlichen Einrichtungen müssen jedes Werbe‑ bzw. Förderprojekt, das an ein Medienunternehmen vergeben wird, mit Angabe von Unternehmen und Betrag auf einer zentralen Website halbjährlich veröffentlichen.
  • Für Aufträge oder Förderungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro besteht keine Publikationspflicht; stattdessen muss ein Hinweis in der Rubrik „keine Bekanntgabepflicht“ eingetragen werden.
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Ostermayer Josef, Dr.

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