Steuerentlastungen für Auslandseinsätze und neue Spendenabzugsregeln
Ministerialentwurf vom 14.03.2011Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 2011 führt eine 50 %ige Steuerbefreiung für vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer ein und legt neue, streng definierte Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an begünstigte Einrichtungen fest. Zusätzlich werden zahlreiche technische Änderungen in der Einkommen‑, Körperschafts‑, Umsatz‑, Gebühr‑, Versicherungs‑ und Kommunalsteuer sowie im Glücksspiel‑ und Zollrecht vorgenommen.Bundesministerium für Finanzen3/15/2011XXIV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 2011 führt eine 50 %ige Steuerbefreiung für vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer ein und legt neue, streng definierte Regeln für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an begünstigte Einrichtungen fest. Zusätzlich werden zahlreiche technische Änderungen in der Einkommen‑, Körperschafts‑, Umsatz‑, Gebühr‑, Versicherungs‑ und Kommunalsteuer sowie im Glücksspiel‑ und Zollrecht vorgenommen.Schwerpunkte
- Ein 50 %iger Steuerfreibetrag wird für das laufende Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern gewährt, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden, wenn sie mindestens einen Monat ununterbrochen dort arbeiten und die Tätigkeit nicht dauerhaft angelegt ist.
- Spenden bis zu 10 % des Vorjahresgewinns dürfen als Betriebsausgaben von Unternehmen abgezogen werden; darüber hinausgehende Beträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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