Modernisierung des Telekommunikationsrechts – Stärkung von Wettbewerb, Verbraucherschutz und Sicherheit
Ministerialentwurf vom 27.03.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Telekommunikationsgesetz, das KommAustria‑Gesetz und das Verbraucherbehörden‑Kooperationsgesetz, um einen modernen, wettbewerbsfähigen Kommunikationsmarkt zu schaffen. Er stärkt den Verbraucherschutz, führt neue Leitungs‑ und Mitbenutzungsrechte ein und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Datenschutzpflichten fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/28/2011XXIV
Post- und Fernmeldewesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Telekommunikationsgesetz, das KommAustria‑Gesetz und das Verbraucherbehörden‑Kooperationsgesetz, um einen modernen, wettbewerbsfähigen Kommunikationsmarkt zu schaffen. Er stärkt den Verbraucherschutz, führt neue Leitungs‑ und Mitbenutzungsrechte ein und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Datenschutzpflichten fest.Schwerpunkte
- Die neuen Regelungsgrundsätze (Abs. 2a) verpflichten die Regulierungsbehörden zu objektiver, transparenter und nicht‑diskriminierender Regulierung.
- Leitungsrechte ermöglichen Betreibern den Bau und die Wartung von Kommunikationsleitungen, wobei private Grundstückseigentümer eine angemessene Entschädigung erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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