Neuregelung der Zuständigkeit und EU‑Teilnahme des Wissenschaftsfonds
Ministerialentwurf vom 18.02.2009Zusammenfassung
Der Entwurf legt die Zuständigkeit des Wissenschaftsfonds ausschließlich dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu, erweitert die Fördermöglichkeiten um Innovationen und erlaubt die Teilnahme an europäischen und internationalen Programmen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/19/2009XXIV
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf legt die Zuständigkeit des Wissenschaftsfonds ausschließlich dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu, erweitert die Fördermöglichkeiten um Innovationen und erlaubt die Teilnahme an europäischen und internationalen Programmen.Schwerpunkte
- Der Gegenstand des Gesetzes wird präzisiert: Der Fonds fördert sowohl Grundlagen‑ als auch angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation.
- Neue Befugnisse für den Wissenschaftsfonds: Teilnahme an gemeinsamen europäischen und internationalen Förderprogrammen wird ausdrücklich erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.