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Ökostromgesetz 2012 – Förderung erneuerbarer Stromerzeugung
Ministerialentwurf vom 29.03.2011

Zusammenfassung

Das ÖSG 2012 regelt Herkunftsnachweise, Anerkennung von Ökostromanlagen und Förderungen durch Einspeisetarife, Investitions‑ und Betriebskostenzuschüsse. Die Finanzierung erfolgt über die Ökostrompauschale, den Ökostromförderbeitrag und weitere Einnahmen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/30/2011XXIV
Energie

Zusammenfassung

Das ÖSG 2012 regelt Herkunftsnachweise, Anerkennung von Ökostromanlagen und Förderungen durch Einspeisetarife, Investitions‑ und Betriebskostenzuschüsse. Die Finanzierung erfolgt über die Ökostrompauschale, den Ökostromförderbeitrag und weitere Einnahmen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert die Ziele: Erhöhung des Anteils Ökostrom, Sicherstellung der Versorgungssicherheit und effiziente Nutzung von Fördermitteln.
  • Alle Erzeugungsanlagen haben das Recht, an das öffentliche Netz angeschlossen zu werden; die E‑Control überwacht die Gleichbehandlung der Netzbetreiber.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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