Zusammenfassung
Der Entwurf verlegt die Aufsicht über die Punzierung von Edelmetallgegenständen vom Finanzministerium zum Zollamt Wien, schafft ein zentrales Kompetenzzentrum, führt das Register und die Gebührenerhebung dort weiter und schafft den Punzierungsbeirat ab. Die Änderungen treten am 1. August 2011 in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt.Bundesministerium für Finanzen4/11/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf verlegt die Aufsicht über die Punzierung von Edelmetallgegenständen vom Finanzministerium zum Zollamt Wien, schafft ein zentrales Kompetenzzentrum, führt das Register und die Gebührenerhebung dort weiter und schafft den Punzierungsbeirat ab. Die Änderungen treten am 1. August 2011 in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt.Schwerpunkte
- Die Aufsicht über die Einhaltung der Punzierungsvorschriften wird vom Bundesminister für Finanzen auf das Zollamt Wien verlegt; die zweite Instanz liegt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien.
- Die Registrierung von Edelmetallbetrieben und das zugehörige Register werden vom Bundesministerium für Finanzen zum Zollamt Wien übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.