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Einrichtung eines verpflichtenden Obersten Sanitätsrats zur Gesundheitsberatung
Ministerialentwurf vom 11.04.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein verpflichtendes Beratungsgremium – den Obersten Sanitätsrat – für das Bundesministerium für Gesundheit ein und regelt dessen Aufgaben, Mitgliedschaft, Interessenskonflikte sowie die Möglichkeit, Fachausschüsse einzusetzen.
Bundesministerium für Gesundheit4/12/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein verpflichtendes Beratungsgremium – den Obersten Sanitätsrat – für das Bundesministerium für Gesundheit ein und regelt dessen Aufgaben, Mitgliedschaft, Interessenskonflikte sowie die Möglichkeit, Fachausschüsse einzusetzen.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Gesundheit muss einen Obersten Sanitätsrat einrichten.
  • Der Rat ist eine beratende Kommission nach § 8 des Bundesministeriengesetzes und unterstützt den Minister in allen gesundheitsbezogenen Angelegenheiten.
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Stöger Alois, diplômé

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