<!--[-->Unbefristete Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes 1992<!--]-->
Unbefristete Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes 1992
Ministerialentwurf vom 12.04.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf macht das Versorgungssicherungsgesetz von 1992 dauerhaft gültig und verlegt die Zuständigkeit für Kriseninterventionen auf den Bund.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/13/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf macht das Versorgungssicherungsgesetz von 1992 dauerhaft gültig und verlegt die Zuständigkeit für Kriseninterventionen auf den Bund.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schafft eine neue Verfassungsbestimmung (Artikel I), die das Versorgungssicherungsgesetz dauerhaft als Bundessache festlegt.
  • Der bisherige § 21 Absatz 7 wird gestrichen, weil er nur für die befristete Fassung des Gesetzes nötig war.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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