Zusammenfassung
Der Entwurf macht das Versorgungssicherungsgesetz von 1992 dauerhaft gültig und verlegt die Zuständigkeit für Kriseninterventionen auf den Bund.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/13/2011XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf macht das Versorgungssicherungsgesetz von 1992 dauerhaft gültig und verlegt die Zuständigkeit für Kriseninterventionen auf den Bund.Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft eine neue Verfassungsbestimmung (Artikel I), die das Versorgungssicherungsgesetz dauerhaft als Bundessache festlegt.
- Der bisherige § 21 Absatz 7 wird gestrichen, weil er nur für die befristete Fassung des Gesetzes nötig war.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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