Einführung des Berufsbildes Freizeitpädagoge und Reduktion der Gruppengröße in der schulischen Tagesbetreuung
Ministerialentwurf vom 14.04.2011Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf schafft das neue Berufsfeld „Freizeitpädagoge“, verankert dessen Einsatz in vier Schulgesetzen und senkt die Mindestgruppengröße in der Tagesbetreuung von 15 auf 12 Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig wird ein 60‑ECTS‑Lehrgang an Pädagogischen Hochschulen eingerichtet.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/15/2011XXIV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf schafft das neue Berufsfeld „Freizeitpädagoge“, verankert dessen Einsatz in vier Schulgesetzen und senkt die Mindestgruppengröße in der Tagesbetreuung von 15 auf 12 Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig wird ein 60‑ECTS‑Lehrgang an Pädagogischen Hochschulen eingerichtet.Schwerpunkte
- Ein neues Berufsfeld „Freizeitpädagoge“ wird geschaffen und rechtlich verankert, sodass diese Fachkräfte an ganztägigen Schulformen im Betreuungsteil eingesetzt werden können.
- Die Mindestgruppengröße für die schulische Tagesbetreuung wird von 15 auf 12 Schülerinnen und Schüler gesenkt; schulartenübergreifende Gruppenbildung ist künftig möglich, wenn der gleiche Schulerhalter vorliegt.
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