Zusammenfassung
Das Pflegegeldreformgesetz 2012 überträgt die Pflegegeldkompetenz vom Land auf den Bund, reduziert die Zahl der Entscheidungsträger von rund 280 auf 12 und erweitert den Anspruchskreis. Gleichzeitig wird im Behindertengesetz die Funktionsperiode des Behindertenanwalts verlängert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/15/2011XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Das Pflegegeldreformgesetz 2012 überträgt die Pflegegeldkompetenz vom Land auf den Bund, reduziert die Zahl der Entscheidungsträger von rund 280 auf 12 und erweitert den Anspruchskreis. Gleichzeitig wird im Behindertengesetz die Funktionsperiode des Behindertenanwalts verlängert.Schwerpunkte
- Das Pflegegeld‑Wesens wird in das Bundesrecht aufgenommen, sodass alle landesrechtlichen Regelungen künftig durch Bundesgesetze ersetzt werden.
- Der Anspruchskreis wird erweitert; neben österreichischen Staatsbürgern erhalten auch bestimmte ausländische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltstiteln Pflegegeld.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.