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Einrichtung eines österreichischen Emissionshandelssystems (EZG 2011)
Ministerialentwurf vom 19.04.2011

Zusammenfassung

Das EZG 2011 richtet ein nationales Emissionshandelssystem ein, das seit 2005 für bestimmte Industrieanlagen und seit 2012 für Luftverkehr gilt und verpflichtende Genehmigungen, Monitoring‑ und Meldepflichten sowie Sanktionen bei Verstößen vorsieht.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/20/2011XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Das EZG 2011 richtet ein nationales Emissionshandelssystem ein, das seit 2005 für bestimmte Industrieanlagen und seit 2012 für Luftverkehr gilt und verpflichtende Genehmigungen, Monitoring‑ und Meldepflichten sowie Sanktionen bei Verstößen vorsieht.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft ein Handelssystem für Treibhausgasemissionszertifikate, das ab dem 1. Januar 2005 für Anlagen gilt, die in Anhang 1, Anhang 3 oder einer Verordnung genannte Tätigkeiten ausführen.
  • Alle betroffenen Anlagen benötigen seit dem 1. Januar 2005 eine Genehmigung, die den Nachweis erbringt, dass Emissionen überwacht und jährlich bis zum 31. März gemeldet werden.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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