<!--[-->Änderung des Gerichtsgebührengesetzes – neue Pauschalgebühr & halbierte Rechtsmittelgebühren<!--]-->
Änderung des Gerichtsgebührengesetzes – neue Pauschalgebühr & halbierte Rechtsmittelgebühren
Ministerialentwurf vom 19.02.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz: Er führt eine Pauschalgebühr von 100 € für die Bekanntmachung von Immobilienauktionen ein, halbiert Gebühren für Rechtsmittelverfahren bei einstweiligen Verfügungen und schafft Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen.
Bundesministerium für Justiz2/20/2009XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gerichtsgebührengesetz: Er führt eine Pauschalgebühr von 100 € für die Bekanntmachung von Immobilienauktionen ein, halbiert Gebühren für Rechtsmittelverfahren bei einstweiligen Verfügungen und schafft Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen.

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Pauschalgebühr von 100 € für jede Bekanntmachung freiwilliger Feilbietungen von Liegenschaften, Superädifikaten oder Baurechten in der Ediktsdatei. Die Gebühr wird vom Notar im Auftrag des Auftraggebers erhoben.
  • Für Verfahren zweiter Instanz, die sich mit einstweiligen Verfügungen in Wettbewerbs‑ und Immaterialgüterrechtssachen befassen, wird die Pauschalgebühr auf die Hälfte reduziert. Die halbierte Gebühr wird in die reguläre Berufungsgebühr eingerechnet, sodass keine zusätzliche Zahlung erforderlich ist.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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