<!--[-->Einführung einer Preis‑Meldepflicht für Tankstellen in einer E‑Control‑Datenbank<!--]-->
Einführung einer Preis‑Meldepflicht für Tankstellen in einer E‑Control‑Datenbank
Ministerialentwurf vom 28.04.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine Meldepflicht für Tankstellenbetreiber ein, damit aktuelle Treibstoffpreise in einer zentralen Preistransparenzdatenbank der E‑Control veröffentlicht werden. Die E‑Control betreibt die Datenbank und erhält Kostenerstattung vom Bund; Ausnahmen und Strafbestimmungen sind vorgesehen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/29/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine Meldepflicht für Tankstellenbetreiber ein, damit aktuelle Treibstoffpreise in einer zentralen Preistransparenzdatenbank der E‑Control veröffentlicht werden. Die E‑Control betreibt die Datenbank und erhält Kostenerstattung vom Bund; Ausnahmen und Strafbestimmungen sind vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Der Minister kann per Verordnung Tankstellenbetreiber verpflichten, ihre aktuellen Treibstoffpreise elektronisch in die zentrale Preistransparenzdatenbank zu melden.
  • Die E‑Control betreibt die Datenbank, veröffentlicht die Preise online und erhält dafür Kostenerstattung vom Bund.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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