Novelle des Unfalluntersuchungsgesetzes – Einführung unabhängiger Sicherheitsuntersuchungsstellen für alle Verkehrsbereiche
Ministerialentwurf vom 11.05.2011Zusammenfassung
Der Entwurf schafft unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstellen für Luftfahrt sowie für Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen, die ausschließlich Ursachen von Unfällen ermitteln und Sicherheitsempfehlungen aussprechen dürfen. Die neuen Regelungen orientieren sich an der EU‑Verordnung 996/2010, erweitern Befugnisse der Untersuchungsorgane und führen einen Verkehrssicherheitsbeirat ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstellen für Luftfahrt sowie für Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen, die ausschließlich Ursachen von Unfällen ermitteln und Sicherheitsempfehlungen aussprechen dürfen. Die neuen Regelungen orientieren sich an der EU‑Verordnung 996/2010, erweitern Befugnisse der Untersuchungsorgane und führen einen Verkehrssicherheitsbeirat ein.Schwerpunkte
- Zwei unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstellen werden eingerichtet – eine für Oberflächentransporte (Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen) und eine für die Zivilluftfahrt.
- Jede Stelle bekommt einen Leiter, der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ernannt wird; die Stellen erhalten ausreichende Mittel zur eigenständigen Durchführung von Untersuchungen.
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