<!--[-->Einrichtung eines Pflegefonds für die Langzeitpflege (2011‑2014)<!--]-->
Einrichtung eines Pflegefonds für die Langzeitpflege (2011‑2014)
Ministerialentwurf vom 15.05.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet einen Pflegefonds ein, aus dem zweckgebundene Zuschüsse an Länder und Gemeinden für den Ausbau der Langzeitpflege von 2011 bis 2014 fließen.
Bundesministerium für Finanzen5/16/2011XXIV
Finanzausgleich

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet einen Pflegefonds ein, aus dem zweckgebundene Zuschüsse an Länder und Gemeinden für den Ausbau der Langzeitpflege von 2011 bis 2014 fließen.

Schwerpunkte

  • Ein Pflegefonds wird beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet, der die Grundlage für die Zweckzuschüsse bildet.
  • Der Fonds wird über einen Vorwegabzug aus den Gemeinschaftsabgaben finanziert; jährlich werden 100 Mio. € (2011), 150 Mio. € (2012), 200 Mio. € (2013) und 235 Mio. € (2014) als Zweckzuschüsse bereitgestellt.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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