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Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und der CTBTO
Ministerialentwurf vom 23.05.2011

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die Möglichkeit, dass Angestellte der CTBTO freiwillig in die österreichische Sozialversicherung einsteigen und gleichzeitig Leistungen aus dem CTBTO‑Vorsorgefonds erhalten können.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/24/2011XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die Möglichkeit, dass Angestellte der CTBTO freiwillig in die österreichische Sozialversicherung einsteigen und gleichzeitig Leistungen aus dem CTBTO‑Vorsorgefonds erhalten können.

Schwerpunkte

  • Angestellte der CTBTO können innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn freiwillig einer oder mehreren Zweigen der österreichischen Sozialversicherung beitreten.
  • Der Beitritt wird wirksam, wenn innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Erklärung abgegeben wird; fehlt diese, gilt die Erklärung am darauffolgenden Tag.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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