Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Möglichkeit, dass Angestellte der CTBTO freiwillig in die österreichische Sozialversicherung einsteigen und gleichzeitig Leistungen aus dem CTBTO‑Vorsorgefonds erhalten können.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/24/2011XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Möglichkeit, dass Angestellte der CTBTO freiwillig in die österreichische Sozialversicherung einsteigen und gleichzeitig Leistungen aus dem CTBTO‑Vorsorgefonds erhalten können.Schwerpunkte
- Angestellte der CTBTO können innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn freiwillig einer oder mehreren Zweigen der österreichischen Sozialversicherung beitreten.
- Der Beitritt wird wirksam, wenn innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Erklärung abgegeben wird; fehlt diese, gilt die Erklärung am darauffolgenden Tag.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.