Novelle des SV‑EG zur EU‑Koordination und Einführung einer zentralen Zugangsstelle
Ministerialentwurf vom 09.06.2011Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Sozialversicherungs‑Ergänzungsgesetz an die neuen EU‑Verordnungen an, definiert den Hauptverband als zentrale Verbindungs‑ und Zugangsstelle und regelt Kosten‑ und Zuständigkeitsfragen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2011XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Sozialversicherungs‑Ergänzungsgesetz an die neuen EU‑Verordnungen an, definiert den Hauptverband als zentrale Verbindungs‑ und Zugangsstelle und regelt Kosten‑ und Zuständigkeitsfragen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext ersetzt alle Verweisungen auf die alten EWG‑Verordnungen durch die neuen EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009.
- Der Begriff „Hauptverband“ wird neu definiert als der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.