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Lobby‑Transparenz‑Gesetz (LobbyG)
Ministerialentwurf vom 21.06.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Register und verbindliche Pflichten für Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen wollen, um mehr Transparenz zu gewährleisten.
Bundesministerium für Justiz6/22/2011XXIV
Lobbying
Transparenz
Verwaltungskontrolle
Verwaltungsorganisation
Politik der Zusammenarbeit

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein zentrales Register und verbindliche Pflichten für Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen wollen, um mehr Transparenz zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt, welche Tätigkeiten als Lobbying gelten und legt fest, dass diese nur dann zulässig sind, wenn sie transparent registriert werden.
  • Interessenvertretungsunternehmen (IVU) müssen sich und ihre Beschäftigten, Aufträge sowie Jahresumsätze in das Register eintragen.
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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